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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96   

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BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96 (https://dejure.org/1996,498)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1996 - 11 B 65.96 (https://dejure.org/1996,498)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1996 - 11 B 65.96 (https://dejure.org/1996,498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluß; Recht des Schienenverkehrs - Schutzansprüche von Grundstückseigentümern hinsichtlich des Verkehrslärms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrslärmschutz - Schutzansprüche für Grundstückseigentümer - Eisenbahn-Zweigstrecke - Verkehrszunahme - Lärmzunahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2615 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 394
  • NZV 1997, 287 (Ls.)
  • DVBl 1997, 729 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Nicht schutzwürdig sind beispielsweise Interessen, auf deren Beeinträchtigung sich die Betroffenen vernünftigerweise einstellen müssen (vgl. BVerwGE 59, 87 (102 f.); Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 Nr. 63 zur Abwägung im Bauplanungsrecht).

    An einem solchen schutzwürdigen Interesse kann es auch bei einer Erhöhung des Dauerschallpegels um 1, 0 bis 1, 2 dB(A), wie sie in der Beschwerdebegründung (S. 13) geltend gemacht wird, fehlen (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1992 a.a.O.).

    Dieser Wertung der zusätzlichen Lärmbeeinträchtigungen steht die Beschwerdebegründung, die von einer "Lärmerhöhung im Bereich der Anwesen der Beschwerdeführer um 1, 0 bis 1, 2 dB(A)" spricht (Beschwerdebegründung S. 13), nicht entgegen; denn eine Differenz beim Dauerschallpegel von bis zu 2 dB(A) ist nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar (Beschluß vom 19. Februar 1992, a.a.O. S. 92).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88

    Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzanlage bei Inbetriebnahme einer Autobahn

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Dies setzt voraus, daß die Beeinträchtigung in einem adäquaten Ursachenzusammenhang mit dem planfestgestellten Vorhaben steht (vgl. BVerwGE 52, 226 (236) zur straßenrechtlichen Planfeststellung); an diesem adäquaten Kausalzusammenhang fehlt es im allgemeinen, wenn es lediglich um weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigungen geht (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 -).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Dabei kommt es, wie sich aus § 1 der 16. BImSchV und der Entstehungsgeschichte der Verordnung ergibt, allein auf den von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm an (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Die Klagebefugnis besteht grundsätzlich insbesondere dann, wenn der Kläger durch den Planfeststellungsbeschluß in einem Interesse betroffen wird, das bei der planerischen Abwägung (§ 18 Abs. 1 Satz 2 AEG ) zu berücksichtigen ist (vgl. z.B. BVerwGE 84, 17 (18)).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Nicht schutzwürdig sind beispielsweise Interessen, auf deren Beeinträchtigung sich die Betroffenen vernünftigerweise einstellen müssen (vgl. BVerwGE 59, 87 (102 f.); Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 Nr. 63 zur Abwägung im Bauplanungsrecht).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Dies setzt voraus, daß die Beeinträchtigung in einem adäquaten Ursachenzusammenhang mit dem planfestgestellten Vorhaben steht (vgl. BVerwGE 52, 226 (236) zur straßenrechtlichen Planfeststellung); an diesem adäquaten Kausalzusammenhang fehlt es im allgemeinen, wenn es lediglich um weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigungen geht (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 234.88 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn für die vorinstanzliche Entscheidung eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 (91 f.)).
  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Wie für die Bauleitplanung (vgl. Beschluß vom 28. November 1995 - BVerwG 4 NB 38.94 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 109 S. 54), so gilt auch für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung: Jedes planfestgestellte Vorhaben kann dazu führen, daß sich die verkehrliche Situation in anderen Bereichen, also auf anderen (bestehenden) Eisenbahnstrecken ändert und der Verkehrslärm zunimmt.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96
    Eine Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muß darlegen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ), daß und inwiefern dies der Fall ist (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BGH, 05.06.2013 - VIII ZR 287/12

    Tritt- und Luftschallschutz bei Estricharbeiten des Vermieters

    Nach der - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung einhellig vertretenen Auffassung kommt einer Überschreitung eines Schallschutzgrenzwertes um ein Dezibel im Regelfall schon deshalb keine entscheidende Bedeutung zu, weil nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik eine Änderung des Schallpegels in dieser Größenordnung für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (BGH, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, aaO Rn. 12; LG Berlin, WuM 2007, 384; BVerwG, NVwZ 1997, 394, 395 mwN; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 B 1353/12.NE, juris Rn. 30; HessVGH, ESVGH 62, 43, 51 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 2 Bf 178/09.Z, juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteil vom 1. Juni 2010 - 12 LB 32/07, juris Rn. 43; vgl. auch Nr. 3.2.1 Abs. 3 Satz 1 der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz [Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm] vom 26. August 1998, GMBl.
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Lärm, der nicht gerade auf der zu bauenden oder zu ändernden Strecke entsteht, wird von der Verkehrslärmschutzverordnung nicht berücksichtigt (BVerwG, Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 65.96 - NVwZ 1997, 394).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

    3 a) Die Divergenzrüge der Beigeladenen, mit der sie geltend macht, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weiche, soweit es um die Anordnung eines Entscheidungsvorbehalts über ergänzende Immissionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem "Bypass Oberrhein" geht, von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (Urteil vom 1. Juli 1988 BVerwG 4 C 49.86 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 76 und Beschluss vom 11. November 1996 BVerwG 11 B 65.96 Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5), greift nicht durch.

    Insoweit ist allerdings in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-gerichts u.a. aufgrund des erwähnten Beschlusses vom 11. November 1996 (a.a.O.) geklärt, dass es für den Kausalzusammenhang ausreicht, wenn die Einwirkung auf dem planfestgestellten Abschnitt "entsteht".

    11 Die Beschwerde scheint hierin allerdings einen Wertungswiderspruch zu dem im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1996 (a.a.O.) entschiedenen Fall zu sehen, wenn sie meint, die Grundsätze dieser Entscheidung müssten auf den vorliegenden Fall "übertragen" werden.

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Dabei kommt es, wie sich aus § 1 der Verordnung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt, allein auf den von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm an (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1; Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 66.96 - NVwZ 1997, 394).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Lärmsteigerungen, die infolge der baulichen Veränderung des Verkehrswegs an anderer Stelle im Verkehrsnetz auftreten, können demgegenüber nicht anspruchsbegründend wirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12 S. 24 f.; Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 65.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5 S. 4; Beschluss vom 26. Januar 2000 - BVerwG 4 VR 19.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156 S. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99

    Befangenheit eines Gemeinderates - Verlassen der Sitzung; Lärmschutzkonzept;

    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob dieser Prüfung nur Verkehrslärmerhöhungen zu Grunde zu legen sind, die durch die Nutzung der im hier streitgegenständlichen Plangebiet anzulegenden Straßen hervorgerufen werden, oder ob auch auf erhöhte Verkehrsgeräusche abzustellen ist, die infolge einer Verwirklichung des Bebauungsplans "Ost-Hülbe IV" auf den außerhalb des Plangebiets bereits vorhandenen, allerdings nach dem damit zusammenhängenden Bebauungsplan "Anlegung eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich Stettiner Straße/Stuttgarter Straße und zur Gestaltung des Kreuzungsbereichs Stettiner Straße/Breslauer Straße/Dresdner Straße" für eine Umgestaltung vorgesehenen Straßen zu erwarten stehen (vgl. für den Fall der Fernwirkung von Baumaßnahmen auf baulich unveränderte Verkehrswege: BVerwG, Beschluss vom 26.1.2000 - 4 VR 19.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156; Beschluss vom 11.11.1996 - 11 B 65.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5; Feldhaus, BImSchR, RdNr. 59 zu § 41 BImSchG).

    Lärmschutzansprüche nach §§ 41, 42 BImSchG setzen in jedem Fall voraus, dass die Grenzwerte des § 2 der 16. BImSchV beim jeweiligen Anspruchsteller gerade durch den Bau oder die wesentliche Änderung des Verkehrsweges überschritten oder unzulässig erhöht werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss v. 27.8.1996 - 11 VR 10.96 - UPR 1997, 39; Beschluss v. 11.11.1996 - 11 B 65.96; vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.10.1997 - 5 S 1687/95, - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1367/97

    Fernstraßen; Vorläufiger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluß; Feststellung

    An einem solchen Kausalzusammenhang fehlt es im allgemeinen, wenn es lediglich um weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigungen geht (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996 - 11 B 65.96 -, NVwZ 1997, 394; Beschl. v. 9.2.1989 - 4 B 234.88 -).

    "Dies bedeutet aber noch nicht, daß jeder von einer solchen Änderung Betroffene - auch wenn sein Grundstück möglicherweise kilometerweit entfernt liegt - ein abwägungsbeachtliches Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes besitzt; vielmehr kommt es darauf an, ob das Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage noch als schutzwürdiges Interesse angesehen werden kann" (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O., m. w. N.).

    Gegen eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 41 BImSchG spricht ferner nicht nur, daß sie erhebliche Abgrenzungsprobleme aufwürfe, sondern auch, daß sie praktisch zu einer vom Gesetz- und Verordnungsgeber nicht gewollten Lärmsanierung im weiten Umfeld von Planfeststellungsvorhaben führen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O.; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band I, Rdnr. 59 zu § 41 BImSchG).

    Einer Erweiterung des passiven Lärmschutzes sind indessen Grenzen gezogen durch den vom Gesetz vorausgesetzten räumlichen Zusammenhang mit dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg, der einen Anspruch auf Schutzmaßnahmen allein aufgrund einer Zunahme des Verkehrs oder zum Zwecke der Lärmsanierung von hier nicht näher interessierenden Sonderfällen abgesehen (vgl. etwa VGH München, Urt. v. 5.3.1996, NVwZ-RR 1997, 159, 161) ausschließt (BVerwG, Beschl. v. 11.11.1996, a.a.O.; Feldhaus, a.a.O., Rdnr. 20 zu § 42 BImSchG m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

    Hierzu gehören auch solche Interessen, bezüglich derer der Inhaber des Interesses oder Träger des Belangs sich vernünftigerweise auf Veränderungen einstellen muss, so dass deshalb dem etwaigen Vertrauen in den Fortbestand die Schutzwürdigkeit fehlt (grundlegend BVerwG, Urt. v. 14.2.1975, IV C 21.74, BVerwGE 48, 56, juris Rn. 41 f.; Beschl. v. 9.11.1979, 4 N 1.78 u.a., BVerwGE 59, 87, juris Rn. 38 ff. und 44 ff.; seither ständige Rechtsprechung im Fachplanungsrecht, vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.1993, 4 C 22.93, NVwZ-RR 1994, 189, juris Rn. 8; Beschl. v. 11.11.1996, 11 B 65.96, NVwZ 1997, 394, juris Rn. 6; Urt. v. 20.12.2011, 9 A 30.10, DVBl. 2012, 501, juris Rn. 16; vgl. zu allem auch Vallendar/Wurster in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 18 Rn. 324 sowie - z.T. kritisch - Schütz in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 49 ff.; Wahl/Schütz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 42 Abs. 2 Rn. 252 ff.).
  • OVG Hamburg, 23.10.2014 - 1 Es 4/14

    Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist rechtens

    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass Vorbelastungen durch andere Verkehrswege nicht berücksichtigt, d.h. nicht mitgerechnet werden dürfen (stRspr, vgl. Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 65.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5 S. 5 = juris Rn. 9).

    Dabei kommt es, wie sich aus § 1 der Verordnung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt, allein auf den von dem zu bauenden oder zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm an (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1; Beschluss vom 11. November 1996 - BVerwG 11 B 66.96 - NVwZ 1997, 394).

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 99.3449

    Straßenplanung durch Bebauungsplan

    Sofern - wie hier - nicht (nur) der von der zu bauenden Straße selbst ausgehende Verkehrslärm, sondern (auch) eine planungsbedingte Verkehrslärmzunahme auf einer anderen, bereits vorhandenen Straße in Frage steht, sind die §§ 41, 42 BImSchG nicht (unmittelbar) anwendbar (BVerwG vom 11.11.1996 NVwZ 1997, 394; vom 17.3.2005 a.a.O.).

    aaa) Ein unmittelbar auf § 42 BImSchG gestützter gesetzlicher Erstattungsanspruch für Maßnahmen des passiven Lärmschutzes scheidet in diesen Fällen allerdings aus, weil die §§ 41, 42 BImSchG - wie ausgeführt - nur denjenigen Lärm erfassen, der von der zu bauenden Straße selbst ausgeht (BVerwG vom 11.11.1996 a.a.O.; vom 17.3.2005 a.a.O. LS 1 und S. 155 ff.).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 44.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 45.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 5 S 1399/02

    Verhinderung einer nicht-förmlichen Straßenplanung; Lückenschluss zwischen zwei

  • VG Düsseldorf, 27.05.2014 - 6 K 2470/12

    Kein Lkw-Durchfahrtverbot auf der Alpener Straße in Rheinberg-Millingen

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 42.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 4230/01

    Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3

  • BVerwG, 19.03.2014 - 7 A 24.12

    Planfeststellungsbeschluss; Neubaustrecke; Baustelle; Baustellenlärm; AVV

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 5 S 1399/02

    Straßenplanung: Alternativenprüfung; Lärmschutz; nicht-förmliche Straßenplanung

  • OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07

    Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit

  • VGH Bayern, 06.12.2022 - 8 A 20.40015

    Straßenrechtliche Planfeststellung, Klage eines Verkehrsteilnehmers,

  • OVG Hamburg, 30.08.2019 - 1 E 25/18

    Klage einer Privatperson gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona

  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96

    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2039

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 25 N 01.2040

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis bei Festsetzung passiven Lärmschutzes

  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 14.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

  • VGH Hessen, 26.03.2003 - 2 UE 2873/02

    Wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße im Sinne der §§ 41, 42 BImSchG

  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 A 3360/89
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1687/95

    Bauliche Änderung einer Straße oder eines Schienenwegs als Ursache für eine

  • BVerwG, 26.01.2000 - 4 VR 19.99
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 7 K 3716/98

    Aktiver Lärmschutz; Baumaßnahme; betriebliche Änderung; Eisenbahn; Lärmschutz;

  • VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587

    Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 6.04

    Klagen gegen den Bau der Bundesautobahn A 72 abgewiesen

  • VG Braunschweig, 07.08.2019 - 6 A 159/17

    Artenschutz; Brutvögel; Fahrbahnkorrekturwert; Fledermäuse;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1997 - 8 S 2799/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung des Naturschutzes -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2008 - 8 C 10308/08

    Ortsumgehung in Enkenbach-Alsenborn darf gebaut werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1999 - 1 M 91/99

    Unzumutbare Lärm- und Schadstoffbelastungen; Recht auf körperliche

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 8 S 1513/99

    Erstreckung eines Bebauungsplans auf ein Überschwemmungsgebiet; Lärmschutz

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

  • VG Minden, 03.03.2004 - 3 K 3166/01

    Lärm und Abgase an der Detmolder Straße müssen hingenommen werden

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 79/14

    Abwägungserheblichkeit; Bahnlärm; Bebauungsplan; Vorbelastung

  • VGH Bayern, 28.02.2019 - 20 CS 18.2193

    Anschluss eines Grundstücks an die Abfallentsorgung

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2005 - 9 ME 301/05

    Außenbereich; Freizeitlärmrichtlinie; Lärmimmission; Skateranlage;

  • VG Minden, 03.03.2004 - 3 K 3170/01

    Lärm und Abgase an der Detmolder Straße müssen hingenommen werden

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1887/99

    Straßenplanung - Lärmschutz im Baubereich

  • VG Augsburg, 21.11.2013 - Au 5 K 12.1344

    Drittanfechtungsklage; Erweiterung eines Lagergebäudes; Verkehrslärmimmissionen;

  • OVG Niedersachsen, 22.02.1999 - 3 K 4093/94

    Emsvertiefung; Abwägungsgebot; Abwägungsmangel; Abwägungsmaterial; Emsvertiefung;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1695
VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96 (https://dejure.org/1997,1695)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.1997 - 10 S 3346/96 (https://dejure.org/1997,1695)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 10 S 3346/96 (https://dejure.org/1997,1695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienstes; vorläufiger Rechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 287
  • VBlBW 1997, 146 (Ls.)
  • DÖV 1997, 694
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96

    Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Zu den rechtlichen Anforderungen an die von der Genehmigungsbehörde zu treffende Prognoseentscheidung, ob durch den Gebrauch der von einem privaten Anbieter beantragten Genehmigung zur Notfallrettung und zum Krankentransport das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Rettungsdienst erheblich beeinträchtigt wird (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -).

    Es kommt aber lediglich ein Anspruch der Antragstellerin auf Neubescheidung ihres Genehmigungsantrags in Betracht, da nach der Rechtsprechung des Senats § 16 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz - RDG - eine Prognose über die Auswirkungen der Genehmigung auf die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienstes im jeweiligen Rettungsdienstbereich verlangt, bei der der Genehmigungsbehörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 - im Anschluß an die Rechtsprechung des BVerwG zum strukturell vergleichbaren § 13 Abs. 4 PBefG, der die Zulassung zum Taxenverkehr betrifft - BVerwGE 87, 295; 79, 208).

    Wie der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 22.10.1996 (a.a.O.) ausgeführt hat, haben private Anbieter nach dieser Bestimmung einen Anspruch auf Genehmigungserteilung bis zur Grenze der Verträglichkeit mit der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienstes; sie sind dagegen nicht lediglich darauf verwiesen, daß ein Bedarf für ihre Tätigkeit besteht, weil der öffentlich-rechtlich organisierte Rettungsdienst eine bedarfsgerechte Versorgung mit Rettungsmitteln selbst nicht zu gewährleisten vermag.

    Wie der Senat im Urteil vom 22.10.1996 (a.a.O.) weiter dargelegt hat, hat sie, wenn eine geringere Auslastung des öffentlich- rechtlich organisierten Rettungsdienstes beim Hinzutreten eines privaten Anbieters geltend gemacht wird, zunächst prognostisch zu beurteilen, ob der Bedarf an Rettungstransporten in den kommenden Jahren zunehmen und der private Anbieter damit gewissermaßen vom Zuwachs an Rettungstransporten leben könnte.

    Soweit die Beantwortung der Frage, wieviele Rettungswagen privater Anbieter zugelassen werden können, nicht ohnedies von einer Würdigung der konkreten Umstände im einzelnen Rettungsdienstbereich abhängt, dürfte zuvörderst die oberste Landesbehörde dazu berufen sein, der Genehmigungsbehörde allgemeine Hinweise für eine Konkretisierung der Grenzziehung zu geben, etwa dahin, daß die Grenze bei einem bestimmten Anteil der für private Anbieter zugelassenen Rettungswagen an dem Gesamtbestand der im Rettungsdienstbereich zugelassenen Fahrzeuge erreicht ist (vgl. im einzelnen das Urteil vom 22.10.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Es kommt aber lediglich ein Anspruch der Antragstellerin auf Neubescheidung ihres Genehmigungsantrags in Betracht, da nach der Rechtsprechung des Senats § 16 Abs. 2 Rettungsdienstgesetz - RDG - eine Prognose über die Auswirkungen der Genehmigung auf die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienstes im jeweiligen Rettungsdienstbereich verlangt, bei der der Genehmigungsbehörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (Urteil des Senats vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 - im Anschluß an die Rechtsprechung des BVerwG zum strukturell vergleichbaren § 13 Abs. 4 PBefG, der die Zulassung zum Taxenverkehr betrifft - BVerwGE 87, 295; 79, 208).

    Die Festlegung, wie hoch die finanziellen Einbußen letztlich sein müssen, um das integrierte System von Krankentransport und Notfallrettung zur bedarfsgerechten flächendeckenden Versorgung erheblich zu beeinträchtigen, und insbesondere, welche Anzahl von Rettungsfahrzeugen privater Anbieter der Rettungsdienstbereich verkraftet, obliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur vergleichbaren Problemstellung bei der Taxengenehmigung (BVerwGE 87, 295, Leitsatz 2 und 300; BVerwGE 79, 208, 215), die der Senat für entsprechend anwendbar hält, ebenfalls der Genehmigungsbehörde.

    Ein weitergehender Anordnungsanspruch auf Verpflichtung der Antragsgegnerin zur vorläufigen Erteilung der beantragten Genehmigung steht der Antragstellerin nicht zu, denn das Gericht darf die Sache grundsätzlich nicht in der Weise "entscheidungsreif" machen, daß es eine prognostische Entscheidung, bei der der Behörde ein Beurteilungsspielraum zukommt, selbst trifft (BVerwGE 79, 208, 214).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1988 - 10 S 3204/87

    Zulassung als Unternehmer zur Breitbandverkabelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Auch Art. 12 GG ist prinzipiell als Abwehrrecht und nur ausnahmsweise als Teilhaberecht konzipiert (vgl. den Beschl. d. Senats vom 21.06.1988 - 10 S 3204/87).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94

    Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Das Bestehen eines Anordnungsanspruchs auf Neubescheidung hängt sonach davon ab, ob - worauf auch das Verwaltungsgericht seine Entscheidung letztlich gestützt hat - der objektive Versagungsgrund des verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 - 3 C 10.94 -, NJW 1996, 1608) § 16 Abs. 2 RDG vorliegt.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Zum anderen kann auch nicht angenommen werden, daß ohne eine Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Genehmigungserteilung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes für die Antragstellerin schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (zu diesen Anforderungen BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988, BVerfGE 79, 69 = NJW 1989, 827).
  • VGH Bayern, 08.03.1995 - 4 CE 94.3940
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
    Dies ist bei der von der Antragsgegnerin angenommenen Grenzziehung nicht der Fall, da diese es erlauben würde, bei einem bedarfsgerechten öffentlich-rechtlich organisierten Rettungsdienst auf Bereichsebene, wie er in Baden-Württemberg wohl überwiegend angenommen werden kann, letztlich jeden Antrag eines privaten Anbieters auf Zulassung zum Rettungsdienst abzulehnen (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 08.03.1995, BayVBl 1995, 470, zu der vergleichbaren bayerischen Regelung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - 13 A 3700/04

    Durchführung des Rettungsgesetzes NRW

    VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.2.1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, S. 694; Bay. VGH, Urteil vom 18.10.2005 - 21 B 99.1017 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2003 - 11 LA 323/02 -, juris; OVG Bbg., Urteil vom 18.12.2003 - 4 A 12/01 -, a.a.O. .

    VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.2.1997 - 10 S 3346/96 -, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 18.10.2005 - 21 B 99.1017 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 19.6.2000 - 11 M 1026/00 -, juris; OVG Bbg., Urteil vom 18.12.2003 - 4 A 12/01 -, a.a.O. zu alledem BVerwG, Urteil vom 17.6.1999 - 3 C 20.98 -, a.a.O. .

  • VG Regensburg, 23.04.2013 - RO 5 E 13.536

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erreichung der Zulassung

    Nach anderer Auffassung kann sogar bei offenen Erfolgsaussichten und entsprechender Dringlichkeit eine Entscheidung zugunsten eines Antragstellers geboten sein, insbesondere dann, wenn irreparable, schwerwiegende Nachteile drohen (VGH BW v. 21.2.1997, DÖV 1997, 694).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 13 A 1779/06

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport mit

    zur Unzulässigkeit einer Bedarfsprüfung VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.10.1996 - 10 S 8/96 -, NVwZ-RR 1998, 110, sowie Beschluss vom 21.2.1997 - 10 S 3346/96 -, DÖV 1997, 694; OVG Schl.-H., Urteil vom 22.10.2003 - 4 LB 21/03 -, juris; vgl. demgegenüber aber auch BVerwG, Urteil vom 17.6.1999 - 3 C 20.98 -, a. a. O.: Die hess.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.1996 - 11 VR 19.95   

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https://dejure.org/1996,4927
BVerwG, 10.01.1996 - 11 VR 19.95 (https://dejure.org/1996,4927)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1996 - 11 VR 19.95 (https://dejure.org/1996,4927)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1996 - 11 VR 19.95 (https://dejure.org/1996,4927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schienenwegebau - Schallschutzmaßnahmen - Verhältnismäßigkeit - Mehrkosten infolge Verwirklichung eines Vorhabens vor Abschluß eines erfolgreichen Planergänzungsklageverfahrens

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 41 BImSchG, § 43 BImSchG, § 2 BImSchV, § 80 VwGO
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, wirtschaftliches Risiko bei Vollziehung von Planfeststellungsbeschlüssen, Auswahlermessen der Planfeststellungsbehörde für Schallschutzmaßnahmen, Verhältnis Kosten zu Schutzzweck

  • rechtsportal.de

    Immissionsschutzrecht: Haftung für Mehrkosten infolge Verwirklichung eines Vorhabens vor Abschluß eines erfolgreichen Planergänzungsklageverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 274
  • NZV 1997, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

    Insofern bedürfen generalisierende Formulierungen in älteren Entscheidungen des Senats (vgl. Beschlüsse vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - und vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 11 und 442.09 § 18 AEG Nr. 12) der Einschränkung: Nach der mit Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - (BVerwGE 100, 370 ) eingeleiteten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dann, wenn erhebliche Mängel der Abwägung zwar nicht durch eine schlichte Planergänzung, wohl aber durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können, auf entsprechende Klage festzustellen, daß der Planfeststellungsbeschluß nach Maßgabe der Entscheidungsgründe rechtswidrig ist und insoweit nicht vollzogen werden darf.

    In der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - a.a.O.) ist geklärt, daß einem Vorhabenträger, der die kraft Gesetzes bestehende sofortige Vollziehbarkeit einer Planfeststellung nutzt, dieser Einwand gegenüber Ansprüchen auf verbesserten aktiven Lärmschutz versagt bleibt.

    Davon abgesehen fehlt es aus den oben dargelegten Gründen an den in § 123 Abs. 3 in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO genannten Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. dazu Beschluß vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

    Denn soweit die Beigeladene trotz Anhängigkeit eines entsprechenden Klageverfahrens unter Ausnutzung der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses das Vorhaben ins Werk setzt und ihr deshalb infolge einer der Klage danach stattgebenen Entscheidung nutzlose Aufwendungen entstehen, handelt sie - wirtschaftlich gesehen - auf eigenes Risiko (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 11, und vom 7. Februar 1996 - BVerwG 4 VR 12.95 - BA S. 3).
  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

    Eine Vertiefung dieses Vortrags ist zulässig, neue Einwände bleiben hingegen unberücksichtigt (siehe Beschlüsse vom 18. November 1996 - BVerwG 11 VR 2.96 - NVwZ 1997, 993 = Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 9, vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - NVwZ 1997, 274 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 11 und vom 28. Februar 2013 - BVerwG 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 9).
  • BVerwG, 23.09.2014 - 7 C 14.13

    Bahnanlagen; Betriebsanlagen; Betriebsbezogenheit; Verkehrsfunktion;

    Denn ohne derartige Maßnahmen kann die Klägerin ihrer Sicherungspflicht auf der und für die von ihr betriebene Bahnstrecke (§ 4 Abs. 1 und 3 Satz 2 AEG) nicht nachkommen und einen störungsfreien Eisenbahnbetrieb nicht gewährleisten (siehe etwa zur Betriebsbezogenheit eines der Bahnentwässerung dienenden Regenwasserrückhaltebeckens Beschluss vom 10. Januar 1996 - BVerwG 11 VR 19.95 - juris Rn. 4 [insoweit in Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 11 nicht abgedruckt]).
  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 142/15

    Freistellung von Bahnbetriebszwecken

    Dazu gehören auch Nebenbetriebsanlagen, d.h. sonstige Anlagen einer Eisenbahn, die den Zugang und Abgang ermöglichen oder fördern sowie Flächen und maschinelle Einrichtungen, die bei Gütern das Be- und Entladen ermöglichen, wie etwa Ladestraßen und -rampen, Krananlagen, Förderbänder zur Abwicklung des Güterverkehrs.(Vgl. Hermes/Sellner, AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rdnr. 61) Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist damit unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse die Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d.h. die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 27.11.1996 - 11 A 2.96 - BVerwGE 102, 269; und vom 28.5.2014 - 6 C 4.13 -, juris) Dass dies im Sinne einer Abwicklung und Sicherung des Eisenbahnverkehrs durchaus weit zu verstehen ist, zeigt sich daran, dass die Eisenbahnbetriebsbezogenheit von der Rechtsprechung beispielsweise bei einem der Bahnentwässerung dienenden Regenrückhaltebecken(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.1.1996 - 11 VR 19.95 -, juris) oder bei Sicherungsmaßnahmen auf den an den Schienenweg angrenzenden Hanggrundstücken(Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2014 - 7 C 14/13 - NVwZ 2015, 445) bejaht wurde.(Weitere Beispiele bei: Hermes/Sellner, AEG Kommentar, 2. Aufl. 2014, § 18 Rdnr. 54) Soweit die Klägerin geltend macht, dass es bei der Frage, ob bauliche Anlagen, die auf dem Bahngelände errichtet wurden, bahnfremd sind, nicht auf vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich des Transports von Einsatzstoffen und/oder Erzeugnissen ankomme, und daher nicht alle Flächen und bauliche Anlagen auf Eisenbahngrundstücken Bahnanlagen seien, ist nicht substantiiert vorgetragen, welche baulichen Anlagen auf welchen Grundstücken hier insoweit betroffen sein sollen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10

    Eisenbahnrecht; ortsbildgerechte Gestaltung von Lärmschutzwänden

    Richtige Klageart für die Verfolgung eines solchen Anspruchs auf "schlichte" Planergänzung ist die Verpflichtungsklage, in deren Bereich vorläufiger Rechtsschutz nur mit einem Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO verfolgt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1995, NVwZ 1996, S. 896 und Beschluss vom 10. Januar 1996, NVwZ 1997, S. 274, 275; Kipp/Schütz, in: Hermes/Sellner, Beck'scher AEG-Kommentar, 1. Aufl. 2006, § 20, Rn. 307 f., m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 03.03.2020 - 3 A 140/17

    Vorrangige Zuständigkeit des Eisenbahnrechts im Bereich der Gefahrenabwehr

    Während von einer "Eisenbahnanlage ausgehende Lärmimmissionen" in der Rechtsprechung weiter kontrovers diskutiert werden (vgl. nur: VG D-Stadt, Urteil v. 08.01.2020, 16 K 5474/18 m. w. Nachw.; juris), sind etwa der Bahnentwässerung dienende Regenrückhaltebecken (BVerwG, Beschluss v. 10.01.1996, 11 VR 19.95; juris) oder bauliche Sicherungsmaßnamen (Beräumung von Felspatien, Anbringen von Steinschlagschutznetzen, Bodenvernagelungen, Fangzäunen, Auffangschürzen, Gabionen) auf den an den Schienenwegen angrenzenden - fremden - Hanggrundstücken als planbedürftige Errichtung bzw. Änderung von Betriebsanlagen der Eisenbahn betriebsbezogen und damit planfeststellungsbedürftig.
  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 22 AS 08.40013

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Umrichterwerk; vorläufiger Rechtsschutz

    Denn es ist entgegen § 123 Abs. 1 Satz 2, § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO nichts dafür ersichtlich, dass durch den Beginn und den Fortgang der Bauarbeiten in Vollziehung der Plangenehmigung die von der Antragstellerin begehrte Verbesserung des aktiven Schallschutzes vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (vgl. BVerwG vom 10.1.1996 NVwZ 1997, 274).
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